Anmeldungen an
Susanne Grindel
Tel. 0231 11373488
SusanneGrindelverband-sonderpaedagogik-nrw.de*

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Sonderurlaub: Unterrichtsbefreiung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger (d.h. Veranstalter außerhalb der staatlichen Fortbildung der Schulämter bzw. Bezirksregierung, z.B. Verbände, vds, Bildungsakademie Sonderpädagogik) wird bis zu jährlich fünf Tagen im Rahmen der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) durch die Schulleitung erteilt.
Zur Anwendung der SUrlV gilt lt. BASS 21 - 05 Nr. 11 u.a. der folgende Hinweis:
1.2 Allgemein ist es nicht gerechtfertigt, Sonderurlaub ohne nähere Prüfung allein unter Hinweis auf den mit ihm verbundenen Ausfall des vorgesehenen Unterrichts oder auf die Notwendigkeit von Vertretungsunterricht abzulehnen.

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